Achtung Datenschutzgesetz DSGVO

Seit 2018 müssen Websitebesucher aus der EU, auch solche die in der Schweiz leben, explizit nach der Erlaubnis gefragt werden, ihre personenbezogenen Daten speichern zu dürfen.

Das heisst auch, dass die Einwilligung protokolliert sein muss und dass der Besucher jederzeit die Möglichkeit haben muss, seine Einwilligung zu ändern.

Zum Glück gibt es Lösungen, sogenannte „Cookie Consent Management Platform (CMP)“, die sich nahtlos in die Website einbinden lassen. Hierzu ist wichtig, dass diese dem Design der Website entsprechen und den Besucher möglichst nicht ablenken.

Es gibt also Spezialfälle wie zum Bsp. „Web-Shop“ oder „Hotel-Buchungsstrecke“ , die korrekt bearbeitet werden müssen, damit keine Kunden oder Gäste verloren gehen.

Überprüfen Sie bitte Ihre Website nach Handlungsbedarf. Mehr Infos dazu erhalten Sie hier.

Ungenügend:

Korrekt:

Close